AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Gültigkeit

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der ConWys AG (Lieferantin) haben Gültigkeit für sämtliche erbrachten Leistungen und Warenlieferungen für sämtliche Geschäfte (z.B. Internet und direkte Geschäfte). Die Auftragserteilung oder Annahme von Leistungen oder Lieferungen gilt als Annerkennung der vorliegenden Bestimmungen. Abweichende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der Lieferantin schriftlich bestätigt wurden. Grundsätzlich und im einzelnen gehen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen allen Einkaufsbedingungen des Bestellers vor.

2. Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Lieferantin oder durch Lieferung bzw. Leistungserstellung der Lieferantin zu Stande.

3. Lieferung

Abweichungen der gelieferten Waren oder Leistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie den im Angebot festgehaltenen Beschrieb erfüllen oder beinhalten.

4. Prüfungsfrist

Der Besteller hat die Lieferung sofort nach Eintreffen am Bestimmungsort zu prüfen und allfällige Mängel innerhalb von 3 Tagen schriftlich der Lieferantin zu melden. Unterbleibt eine schriftliche Mängelrüge in dieser Frist, gilt die Lieferung als genehmigt.

5. Übergang von Nutzen und Schaden

Mit der Aufgabe der Lieferung zum Versand geht Nutzen und Schaden auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung franco, cif, fob oder unter ähnlichen Klauseln erfolgt, oder wenn der Transport durch die Lieferantin organisiert wird. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Versand sind an den letzten Frachtführer zu richten.

6. Rücknahmen

Rücknahmen von Waren können ausschliesslich mit schriftlichem Einverständnis der Lieferantin zur folgenden Bedingungen erfolgen:

  • Jede Rücknahme bedarf der ausdrücklichen vorgängigen Zustimmung der Lieferantin und kann nur innerhalb von 10 Tagen nach der Lieferung erfolgen. Der Rücksendung, die vollumfänglich auf Kosten des Bestellers geht, ist der entsprechende Lieferschein beizulegen. Die Artikel sind originalverpackt zurückzusenden.
  • Die Vergütung für zurückgenommene Ware bis zur Höhe von CHF/EURO 200.00 Nettowarenwert beträgt 50%, beim Warenwert über CHF/EURO 200.00 – 80%. Ausserordentliche Aufwendungen der Lieferantin werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
  • Spezialausführungen werden nicht zurückgenommen.

 

7. Preise / Konditionen

Preise und Konditionen erfolgen gemäss schriftlichem Angebot. Besteht kein Angebot, gilt die aktuelle Preisliste. Preisänderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Angebote, die keine Annahmefrist enthalten, sind unverbindlich. Alle aufgeführten Einzelpreise sind exklusive Mehrwertsteuer und vorgezogener Recyclinggebühr. Lieferungen unter einem Nettowarenwert von CHF/EURO 100.00 werden mit einem Bearbeitungszuschlag von CHF/EURO 15.00 belastet.

Die Lieferantin ist berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen vorzunehmen und diese getrennt in Rechnung zu stellen.

8. Zahlungen

Als Zahlungsziel gilt 30 Tage netto. Wechsel oder Checks werden nur nach Vereinbarung und für die Lieferantin kosten- und spesenfrei akzeptiert.

Bei Zahlungsverspätung hat der Besteller den Ausstand mit einem Verzugszins von 10% zu verzinsen. Dem Besteller steht kein Zurückhaltungsrecht gegenüber den Forderungen der Lieferantin zu. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Lieferantin. Für den Fall, dass der Besteller die Ware vor Bezahlung der Lieferantin an Dritte weiter veräussert, zediert der Besteller die Forderungen, die ihm diesen Dritten gegenüber zustehen, an die Lieferantin, und zwar bis zur Höhe des jeweils durch die Lieferantin in Rechnung gestellten Betrages. Der Besteller ist verpflichtet und die Lieferantin ist berechtigt, die besagten Dritten zu benachrichtigen, wonach befreiende Zahlungen nur an die Lieferantin erfolgen können. Zudem hat der Besteller der Lieferantin unaufgefordert die Namen und die Adressen dieser Dritten mitzuteilen.

Bei Verarbeitung der Ware durch den Besteller verbleibt diese nach wie vor im Eigentum der Lieferantin. Bei Weiterveräusserung der verarbeiteten Ware gilt sinngemäss Absatz 1 vorstehend.

10. Lieferfrist

Die bestätigten Lieferfristen und Realisierungszeiten gelten als Richtwerte. Die Lieferantin ist bemüht, die von ihr genannten Fristen auch bei Auftreten nicht vorherzusehen Schwierigkeiten einzuhalten, doch kann daraus keine rechtliche Gewährleistung abgeleitet werden. Verzögerte Lieferungen geben weder Anspruch auf Schadenersatz noch auf Rücktritt vom Vertrag. Bei Ereignissen, die nicht von der Lieferantin zu vertreten sind, wie beispielsweise Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre u.a. ist die Lieferantin berechtigt, ohne Schadenersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.

11. Garantie und Haftung

Die Lieferantin gewährt Garantie in Bezug auf alle innerhalb von 6 Monaten auftretenden Mängel, sofern diese nachweisbar ihre Ursache in schlechtem Material oder fehlerhafter Fabrikation haben. Die Haftung beschränkt sich jedoch nach Wahl der Lieferantin auf Ersatz der mangelhaften Ware oder auf Nachbesserung.

Jede weitergehende Gewährleistung, insbesondere die Haftung für Kosten der Demontage, Transport- und Zollkosten, Neumontage sowie für aufgezeichnete Daten wird ausdrücklich wegbedungen. Dies gilt auch für irgendwelchen Schaden, der unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferten Gegenstände selbst, deren Gebrauch oder deren Mängel entstehen.

Unsachgemässe Behandlung, Installation oder Instanzsetzungsarbeiten, falsche Lagerungen und ähnliches heben die Garantiepflicht unverzüglich auf.

Es gelten im Übrigen die Produktspezifikationen, die vom Hersteller schriftlich veröffentlicht werden. Die jeweiligen Informationen können jederzeit angefordert werden.

Garantieansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn der Besteller seinerseits seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat, insbesondere die Zahlungsverpflichtung.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird sie durch diejenige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

13. Abtretbarkeit von Ansprüchen

Der Besteller ist nicht berechtigt, allfällige Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis abzutreten.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für allfällige Streitigkeiten aus den jeweiligen Vertragsverhältnissen ist das schweizerische Recht anwendbar. Gerichtsstand ist in Luzern.

Es ist der Lieferantin unbenommen, nach eigenem Ermessen den Besteller an seinem Gerichtsstand zu belangen.

Der unterzeichnete Besteller bestätigt, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und genehmigt zu haben.

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 01.01.2005