Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der ConWys AG (Lieferantin) haben Gültigkeit für sämtliche erbrachten Leistungen und Warenlieferungen für sämtliche Geschäfte (z.B. Internet und direkte Geschäfte). Die Auftragserteilung oder Annahme von Leistungen oder Lieferungen gilt als Annerkennung der vorliegenden Bestimmungen. Abweichende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der Lieferantin schriftlich bestätigt wurden. Grundsätzlich und im einzelnen gehen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen allen Einkaufsbedingungen des Bestellers vor.
Rücknahmen von Waren können ausschliesslich mit schriftlichem Einverständnis der Lieferantin zur folgenden Bedingungen erfolgen:
Preise und Konditionen erfolgen gemäss schriftlichem Angebot. Besteht kein Angebot, gilt die aktuelle Preisliste. Preisänderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Angebote, die keine Annahmefrist enthalten, sind unverbindlich. Alle aufgeführten Einzelpreise sind exklusive Mehrwertsteuer und vorgezogener Recyclinggebühr. Lieferungen unter einem Nettowarenwert von CHF/EURO 100.00 werden mit einem Bearbeitungszuschlag von CHF/EURO 15.00 belastet.
Die Lieferantin ist berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen vorzunehmen und diese getrennt in Rechnung zu stellen.
Als Zahlungsziel gilt 30 Tage netto. Wechsel oder Checks werden nur nach Vereinbarung und für die Lieferantin kosten- und spesenfrei akzeptiert.
Bei Zahlungsverspätung hat der Besteller den Ausstand mit einem Verzugszins von 10% zu verzinsen. Dem Besteller steht kein Zurückhaltungsrecht gegenüber den Forderungen der Lieferantin zu. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Lieferantin. Für den Fall, dass der Besteller die Ware vor Bezahlung der Lieferantin an Dritte weiter veräussert, zediert der Besteller die Forderungen, die ihm diesen Dritten gegenüber zustehen, an die Lieferantin, und zwar bis zur Höhe des jeweils durch die Lieferantin in Rechnung gestellten Betrages. Der Besteller ist verpflichtet und die Lieferantin ist berechtigt, die besagten Dritten zu benachrichtigen, wonach befreiende Zahlungen nur an die Lieferantin erfolgen können. Zudem hat der Besteller der Lieferantin unaufgefordert die Namen und die Adressen dieser Dritten mitzuteilen.
Bei Verarbeitung der Ware durch den Besteller verbleibt diese nach wie vor im Eigentum der Lieferantin. Bei Weiterveräusserung der verarbeiteten Ware gilt sinngemäss Absatz 1 vorstehend.
Die bestätigten Lieferfristen und Realisierungszeiten gelten als Richtwerte. Die Lieferantin ist bemüht, die von ihr genannten Fristen auch bei Auftreten nicht vorherzusehen Schwierigkeiten einzuhalten, doch kann daraus keine rechtliche Gewährleistung abgeleitet werden. Verzögerte Lieferungen geben weder Anspruch auf Schadenersatz noch auf Rücktritt vom Vertrag. Bei Ereignissen, die nicht von der Lieferantin zu vertreten sind, wie beispielsweise Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre u.a. ist die Lieferantin berechtigt, ohne Schadenersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.
Die Lieferantin gewährt Garantie in Bezug auf alle innerhalb von 6 Monaten auftretenden Mängel, sofern diese nachweisbar ihre Ursache in schlechtem Material oder fehlerhafter Fabrikation haben. Die Haftung beschränkt sich jedoch nach Wahl der Lieferantin auf Ersatz der mangelhaften Ware oder auf Nachbesserung.
Jede weitergehende Gewährleistung, insbesondere die Haftung für Kosten der Demontage, Transport- und Zollkosten, Neumontage sowie für aufgezeichnete Daten wird ausdrücklich wegbedungen. Dies gilt auch für irgendwelchen Schaden, der unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferten Gegenstände selbst, deren Gebrauch oder deren Mängel entstehen.
Unsachgemässe Behandlung, Installation oder Instanzsetzungsarbeiten, falsche Lagerungen und ähnliches heben die Garantiepflicht unverzüglich auf.
Es gelten im Übrigen die Produktspezifikationen, die vom Hersteller schriftlich veröffentlicht werden. Die jeweiligen Informationen können jederzeit angefordert werden.
Garantieansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn der Besteller seinerseits seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat, insbesondere die Zahlungsverpflichtung.
Sollte eine Bestimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird sie durch diejenige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Für allfällige Streitigkeiten aus den jeweiligen Vertragsverhältnissen ist das schweizerische Recht anwendbar. Gerichtsstand ist in Luzern.
Es ist der Lieferantin unbenommen, nach eigenem Ermessen den Besteller an seinem Gerichtsstand zu belangen.
Der unterzeichnete Besteller bestätigt, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und genehmigt zu haben.
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 01.01.2005
Il bus dati CAN è la spina dorsale della rete automobilistica. Maggiori informazioni >
Qui trovate una panoramica dei nostri tipi di moduli per rimorchi. Maggiori informazioni >
ConWys AG, Stationsstrasse 92, CH-6023 Rothenburg
Telefono 041 317 20 50
Fax 041 317 2051
E-mail info@conwys.ch
Vendita solo in Svizzera